Demokratie schützen

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Deutscher Chorverband

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N° 128 | Januar 2026

Als Orte geleb­ter Gemein­schaft und Teil­ha­be sind Chö­re und Musik­ver­ei­ne «Werk­stät­ten der Demo­kra­tie». Dabei kön­nen auch sie vor Her­aus­for­de­run­gen im Umgang mit radi­ka­len, aus­gren­zen­den oder abwer­ten­den Hal­tun­gen ste­hen. Der Bun­des­mu­sik­ver­band Chor & Orches­ter (BMCO) zeigt Wege zur Unter­stüt­zung für Ehren­amt­li­che und Haupt­amt­li­che in Ver­ei­nen und Ver­bän­den.

1. Dürfen sich gemeinnützige Musikvereine gesellschaftspolitisch betätigen?

Ja, gemein­nüt­zi­ge Ver­ei­ne dür­fen sich gesell­schafts­po­li­tisch betä­ti­gen, bei­spiels­wei­se für eine bes­se­re För­de­rung der Musik­land­schaft oder Demo­kra­tie ein­tre­ten – aller­dings nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen und unter Beach­tung des steu­er­recht­li­chen Grund­sat­zes der par­tei­po­li­ti­schen Neu­tra­li­tät. Dabei ist der Unter­schied zwi­schen gesell­schafts­po­li­ti­scher und par­tei­po­li­ti­scher Betä­ti­gung zu beach­ten. Denn will ein Ver­ein sei­nen Gemein­nüt­zig­keits­sta­tus behal­ten, so darf er kei­ne par­tei­po­li­ti­schen Zwe­cke ver­fol­gen und muss bei Posi­tio­nie­run­gen acht­ge­ben, dass kei­ne Par­tei als sol­che bevor­zugt oder benach­tei­ligt wird.

2. Was muss ein Musikverein bei gesellschaftspolitischer Betätigung beachten?

Damit die gesell­schafts­po­li­ti­sche Betä­ti­gung mit der Gemein­nüt­zig­keit ver­ein­bar bleibt, muss der Ver­ein fol­gen­de fünf Grund­sät­ze ein­hal­ten:

Die gesell­schafts­po­li­ti­sche Tätig­keit muss im Rah­men der in der Sat­zung fest­ge­leg­ten Zie­le erfol­gen, bei­spiels­wei­se För­de­rung der Ama­teur­mu­sik durch Musik­ver­ei­ne und ‑ver­bän­de.

Die ver­tre­te­nen Mei­nun­gen müs­sen sach­lich begrün­det und nach­voll­zieh­bar sein.

Es darf kei­ne par­tei­po­li­ti­sche Wer­bung oder ein­sei­ti­ge För­de­rung oder Benach­tei­li­gung ein­zel­ner Par­tei­en erfol­gen.

Die gesell­schafts­po­li­ti­sche Betä­ti­gung darf nicht im Vor­der­grund der Ver­eins­ar­beit ste­hen. Pri­mä­re Arbeit von Musik­ver­ei­nen ist die Orga­ni­sa­ti­on und Durch­füh­rung von Pro­ben und Kon­zer­ten sowie die Aus­bil­dung von Musiker:innen im Ensem­ble­spiel oder Chor­sin­gen. Musik­ver­bän­de kön­nen einen höhe­ren Anteil von gesell­schafts­po­li­ti­scher Mei­nungs­bil­dung argu­men­tie­ren – vom BMCO wird bei­spiels­wei­se öffent­li­che Inter­es­sen­ver­tre­tung für die Ama­teur­mu­sik­land­schaft erwar­tet. Dem­entspre­chend ist dies in der Sat­zung for­mu­liert: «Der Sat­zungs­zweck wird ver­wirk­licht ins­be­son­de­re durch: (…) Infor­ma­ti­on, Bera­tung und Inter­es­sen­ver­tre­tung auf Ebe­ne von Poli­tik und Öffent­lich­keit sowie Ver­tre­tung des deut­schen Ama­teur­mu­si­zie­rens auf natio­na­ler und inter­na­tio­na­ler Ebe­ne» (s. § 2 Nr. 2.b. der BMCO-Sat­zung).

Alle Akti­vi­tä­ten müs­sen mit der frei­heit­lich-demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung und gel­ten­dem Recht ver­ein­bar sein. Demons­tra­tio­nen mit Auf­ruf zur Gewalt sind auch für Ver­ei­ne nicht erlaubt.

3. In welcher Form dürfen sich Musikvereine gesellschaftspolitisch betätigen?

Das Gemein­nüt­zig­keits­recht schränkt die Art und Wei­se gesell­schafts­po­li­ti­scher Betä­ti­gung nicht ein. Ver­ei­ne kön­nen sich viel­fäl­ti­ger Mit­tel bedie­nen, zum Bei­spiel:

4. Darf ein Musikverein öffentlich sagen, dass er sich von bestimmten Personen oder Gruppen distanziert?

Ja, das ist ein wich­ti­ges Instru­ment zum Schutz des Ver­eins. Eine öffent­li­che und sach­li­che Distan­zie­rung macht die Hal­tung des Ver­eins unmiss­ver­ständ­lich klar und schützt des­sen Anse­hen. Sie zeigt, dass der Ver­ein extre­mis­ti­sches oder dis­kri­mi­nie­ren­des Gedan­ken­gut nicht dul­det. Dies soll­te jedoch immer auf Fak­ten basie­ren und kei­ne fal­schen Behaup­tun­gen ent­hal­ten.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen

Die gesam­te Bro­schü­re «Zwi­schen­tö­ne erken­nen – Hand­lungs­si­cher­heit bei extre­mis­ti­schen Ten­den­zen» und wei­te­re Infos kön­nen auf der Web­site des Ama­teur­mu­sik­por­tals frag-amu.de abge­ru­fen wer­den.

Die Ver­öf­fent­li­chung die­ses Aus­zugs erfolgt mit freund­li­cher Geneh­mi­gung des Bun­des­mu­sik­ver­band Chor & Orches­ter (BMCO).

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